AGB
Geschäftsbedingungenfür Werbekunden der adbility media GmbH
1. Werbevertrag
1.1 Der Inhaltdes Werbevertrags zwischen der adbility media GmbH (nachfolgend „adbility“genannt) und dem Werbekunden über die Schaltung von Werbemitteln auf den vonadbility vermarkteten Websites (nachfolgend „Kampagne“) ergibt sich aus der vonadbility erstellten Buchungsbestätigung und diesen AllgemeinenGeschäftsbedingungen für Werbekunden der adbility media GmbH (nachfolgend„AGBs“ genannt), die ergänzend gelten.
1.2 Ist derWerbekunde eine Werbeagentur oder ein Werbemittler, so kann adbility jederzeiteinen Nachweis über die Beauftragung dieses Werbekunden durch einen namentlichbenannten Werbetreibenden verlangen. adbility ist berechtigt, die Schaltungoder Auslieferung von Werbemitteln von einer Abschlagszahlung undgegebenenfalls dem Ausgleich noch offen stehender Rechnungen abhängig zumachen.
1.3 Dievorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsereGeschäftsbeziehungen dem Werbekunden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungengelten nur, wenn der Werbekunde Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Persondes öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.4 Sofern nichtsanderes vereinbart, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zumZeitpunkt der Bestellung des Werbekunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihmzuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch fürgleichartige künftige Verträge, ohne dass adbility in jedem Einzelfall wiederauf sie hinweisen müsste.
1.5 Unsereallgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende,entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen desWerbekunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als adbilityihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt injedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn adbility in Kenntnis der AGB desWerbekundendie Dienstleistung ausführt.
1.6 Im Einzelfallgetroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Werbekunden (einschließlichNebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vordiesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartigerVereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertragbzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.7Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vomWerbekunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen,Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derSchriftform.
1.8 Hinweise aufdie Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auchohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften,soweit sie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbarabgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Anforderungen andie vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel
2.1 EinWerbemittel kann aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern oderaus einer sog. „sensitiven“ Fläche bestehen, die bei Anklicken mittels einervom Werbekunden bestimmten Internetadresse die Verbindung zu weiterenInformationen und Daten des Werbekunden herstellt und die die Form von Bannern,Links etc. haben kann. Die technischen Spezifikationen des Werbemittels ergebensich aus der Buchungsbestätigung.
2.2 DerWerbekunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Zweck, Inhalt und Aufmachungder Werbemittel und der Zielseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist,in keiner Weise die Rechte Dritter verletzen und allen anwendbaren gesetzlichenBestimmungen, einschließlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Strafrechtsowie den speziellen Vorschriften für bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte,Apotheker etc.) und Produktgruppen (Arzneimittel, Heilmittel etc.) genügen undnicht gegen behördliche Anordnungen verstoßen. Der Werbekunde wird insbesondere(ohne Anspruch auf Vollständigkeit) hingewiesen auf: Verbot der unlauteren undirreführenden Werbung (§§1, 3 UWG), §1 Absatz 1 der Preisangabenverordnung(PAngV), §5 Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG),Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), Verordnungüber Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuerPersonenkraftwagen (Pkw-EnVKV). Werbemittel dürfen sexuelle Inhalte oderService-Telefonnummern (Mehrwertdienste), durch deren Anwahl beim Anrufererhöhte Telefongebühren entstehen (insbesondere die Einwahlnummern 0190 und0900), nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mitadbility enthalten. Fehlerhafte Angaben und Änderungen oder sonst nach dieserVorschrift 2.2 bedenkliche Werbemittel hat der Werbekunde unverzüglich nachKenntnis adbility zu melden und alles für die Korrektur Erforderliche zuveranlassen.
2.3 adbilitybehält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemittel jederzeitabzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass dieseWerbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen,gegen Ziffer 2.2 verstoßen könnten oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessender Betreiber der von adbility vertriebenen Websites (Vermarktungspartnern)oder von adbility selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn diebetreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. adbility wird denWerbekunden über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründeunverzüglich benachrichtigen. Bei einer endgültigen Verweigerung der Schaltungdieser Werbemittel vermindert sich der Vergütungsanspruch von adbility um diehierdurch ersparten Aufwendungen.
3. Leistungspflichtenvon adbility
3.1 adbility wirdfür den Werbekunden gemäß den in der Buchungsbestätigung über die Kampagnegetroffenen Vereinbarung die dort genannte Anzahl und Art von Werbemitteln aufden dort aufgeführten von adbility vermarkteten Websites oder innerhalb dergenannten Website- Channels (thematische Website-Gruppe) bzw. Netzwerke (z. B.adbility) schalten und für die Auslieferung der Werbemittel im vereinbartenZeitraum und Umfang sorgen. Sofern in der Buchungsbestätigung nichtausdrücklich anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Werbekunden auf einebestimmte Platzierung der Werbemittel auf bestimmten vermarkteten Websites,adbility wird hierüber unter Berücksichtigung der Interessen des Werbekundenentscheiden.
3.2 Für die Zurverfügungstellung,Schaltung und Auslieferung der Werbemittel verwenden der Werbekunde, adbilityund die Vermarktungspartner jeweils Ad-Server. Die technischen Spezifikationendes von adbility beauftragten Dienstleisters verwendeten Ad-Servers werden aufAnfrage jederzeit zur Verfügung gestellt.
3.3 adbilitygarantiert keine bestimmte Anzahl von Unique Usern (Einzelnutzern), Visits(Besuchen auf einer Domain), Page Impressions (Sichtkontakte je Website),AdImpressions (Sichtkontakt je Werbemittel auf der Website), AdViews (Aufrufeder Internetseite, auf die das betreffende Werbemittel geschaltet ist),AdClicks (Anklicken des geschalteten Werbemittels) oder eine bestimmte AdClickRate (Verhältnis von AdViews und AdClicks). Diesbezügliche Angaben, etwa in derBuchungsbestätigung, dienen alleine der Information oder bei entsprechendemausdrücklichem Hinweis der Berechnung der Vergütung nach Ziffer 5.
3.4 EinKonkurrenzausschluss ist nicht geschuldet, und zwar auch bezüglich derjeweiligen Websites, auf denen die Werbemittel geschaltet werden.
3.5 adbilitygewährleistet, dass die Werbemittel im Jahresdurchschnitt umgerechnet zu 95,2%verfügbar sind, d.h. von den jeweiligen vermarkteten Websites gemäß demjeweiligen Stand der Technik zwecks Auslieferung beim Werbekunden angefordertwerden. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht mit eingerechnet werden dieerforderlichen und angemessenen Zeiten für Wartungsarbeiten undOffline-Sicherungen.
3.6 In Fällen vonhöherer Gewalt ist adbility von der Leistungspflicht befreit. Unter höhereGewalt fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, diefür adbility nicht abwendbar sind. Hierunter zählen insbesondere behördlicheMaßnahmen, Störung und Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways Dritter einschließlichden Betreibern der von adbility vermarkteten Internetseiten, Störungen imBereich von Leitungsgebern, fehlerhafte Zwischenspeicherung auf sog.Proxy-Servern Dritter oder die Verwendung einer zur Darstellung desWerbemittels nicht geeigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten desWerbekunden oder Dritter, sonstige technische Störungen, auch wenn dieseUmstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder derenSubunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern vonSubknotenrechnern auftreten, Notfallmaßnahmen (z. B. im Rahmen derVirenbekämpfung) sowie rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch inDrittbetrieben.
3.7 DerWerbekunde ist verpflichtet, die geschalteten Werbemittel auf den vermarktetenWebsites, die in der Buchungsbestätigung angegebenen sind, nach der erstenSchaltung zu untersuchen und etwaige Fehler unverzüglich, spätestens innerhalbvon 5 Werktagen nach der ersten Schaltung zu rügen. Nach Ablauf dieser Fristgilt diese Leistung von adbility als vertragsgemäß akzeptiert.
3.8 adbility istberechtigt, sich zur Vertragserfüllung, etwa hinsichtlich des von adbilityverwendeten AdServers, Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen und diesen imerforderlichen Umfang die hierzu notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen.adbility verpflichtet sich, diese Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen.adbility wird alle Informationen, die sie von und über den Werbekunden und denWerbetreibenden im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, ausschließlich für Zweckedes Werbevertrages zu verwenden und geheim zu halten, soweit sich nicht ausderen Natur oder den Zwecken des Werbevertrages etwas anderes ergibt, dieInformationen bereits öffentlich bekannt waren oder ohne vertragswidrigesVerhalten bekannt werden, sie nach einer gesetzlichen oder behördlichen Pflichtzu veröffentlichen sind oder sie vom Informationsempfänger unabhängig von derÜberlassung entwickelt werden, und adbility wird auch ihre Erfüllungsgehilfenentsprechend verpflichten.
4. Verpflichtungen desWerbekunden
4.1 DerWerbekunde wird sämtliche für die Schaltung der Werbemittel notwendigen Datenund Informationen adbility rechtzeitig und vollständig, spätestens jedoch fünfWerktage vor dem vereinbarten Termin für die Schaltung in dem von adbilityangegebenen Format (gif/jpg/…) zur Verfügung stellen.
4.2 DerWerbekunde stellt sicher, dass der von ihm bzw. von dem von ihm beauftragenDritten verwendete Ad-Server mit dem von adbility verwendeten Ad- Serveruneingeschränkt kompatibel ist.
4.3 DerWerbekunde hat die ausreichende technische Verfügbarkeit der von ihm benanntenZielseiten und Daten, auf die die Werbemittel verweisen, sicherzustellen.
4.4 Bei nichtvertragsgemäßer, insbesondere verspäteter Zurverfügungstellung der in Ziff. 4.1genannten Daten und Informationen oder bei mangelnder Schaffung dererforderlichen technischen Voraussetzungen nach Ziffer 4.2 oder 4.3 beginnt dieVerpflichtung von adbility zur Auslieferung der Werbemittel erst fünf Werktagenach ordnungsgemäßer Zurverfügungstellung der Daten und Informationen oderSchaffung oder Wiederherstellung der technischen Voraussetzungen. adbility hatin diesem Fall das Recht, aber nicht die Pflicht, die Auslieferung über denursprünglichen Endtermin bis maximal zur ursprünglich vereinbarten Dauer derAuslieferung aufrecht zu erhalten.
4.5 DerWerbekunde stellt adbility umfassend von Ansprüchen Dritter sowie den damitverbundenen angemessenen Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- undAnwaltskosten) frei, die aus dem vom Werbekunden oder seinen Erfüllungs- oderVerrichtungsgehilfen verschuldeten Verstoß gegen Ziffer 2.2, 2.3 oder 4.1-4.3resultieren.
5. Berechnung derVergütung
5.1 Die Vergütungbemisst sich grundsätzlich auf der Basis von AdImpressions, wenn nicht eineVergütung auf Basis von AdClicks ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.AdImpressions und AdClicks werden gemeinsam „Vergütungseinheiten“ genannt. EineVergütungseinheit gilt jeweils als generiert, wenn die betreffende Websiteaufgerufen wird, nicht erst, wenn die Lieferung des betreffenden Werbemittelsauf die Website abgeschlossen ist.
5.2 DieErmittlung der generierten Vergütungseinheiten erfolgt ausschließlich durchKampagnenreports, die mittels des von adbility verwendeten Ad-Servers erstelltwerden.
5.3 Da es durchdas erforderliche Zusammenspiel mehrerer technischer Systeme zu Zähldifferenzenkommen kann, können abweichende eigene Erkenntnisse und Zählungen desWerbekunden für Korrekturen der Kampagnenreports nicht unmittelbarherangezogenen werden. Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit derKampagnenreports kann der Werbekunde deren Überprüfung unter Einschaltung desSupportteams des jeweiligen AdServer-Dienstleisters von adbility verlangen. DieKosten für diese Überprüfung werden, wenn die Zweifel sich nicht bestätigen,oder innerhalb einer marktüblichen Toleranz liegen (10%), vom Werbekundengetragen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Es gilt dieim Zeitpunkt der Auftragserteilung/Buchung durch den Werbekundenveröffentlichte Preisliste für Werbekunden. Alle von adbility angegebenenPreise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 adbilitystellt die generierten Vergütungseinheiten je Kalendermonat im Folgemonat, beieiner Kampagnendauer von weniger als einem Monat nach Ende der Kampagne inRechnung. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Kommt der Werbekunde inVerzug ist der Rechnungsbetrag mit dem jeweils geltenden gesetzlichenVerzugszinssatz zu verzinsen. adbility behält sich die Geltendmachung einesweitergehenden Verzugsschadens vor.
6.3 Einwendungenund Einreden sind binnen eines Monats nach Rechnungszugang schriftlich zuerheben, verspätete Einwendungen und Einreden sind ausgeschlossen.
7. Rechte an denWerbemitteln
7.1 DerWerbekunde sichert zu, dass er über alle zur Schaltung der Werbemittelerforderlichen Rechte verfügt. Für die schuldhafte Verletzung von SchutzrechtenDritter gilt Ziffer 4.5 entsprechend.
7.2 Durch dieÜbermittlung der Daten nach Ziffer 3.1 räumt der Werbekunde adbility diefolgenden nicht ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und räumlich nichtbeschränkten Rechte (einschließlich des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen)ein:
• dasArchivierungs- und Datenbankrecht, d. h. das Recht, die Inhalte in jeder Formzu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbankeneinzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigenDatenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden.
• dasVervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebigzu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien (z.B. Internet, Zeitungen, Zeitschriften) ganz oder teilweise zugänglich zu machenoder zu verbreiten.
• dasBearbeitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu bearbeiten,insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zuverbinden.
• adbility ist esinsbesondere auch gestattet, die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmenzulassen.
8. Haftung vonadbility
8.1 Soweit sichaus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgendenBestimmungen nichts Anderes ergibt, haftet adbility bei einer Verletzung vonvertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichenVorschriften.
8.2 AufSchadensersatz haftet adbility – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen derVerschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacherFahrlässigkeit haftet adbility vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabsnach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten)nur:
• für Schäden ausder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• für Schäden ausder nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsüberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartnerregelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftungjedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadensbegrenzt.
8.3 Die sich aus8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durchbzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden adbility nach gesetzlichenVorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit adbility einen Mangelarglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Ansprüche desWerbekunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Wegen einerPflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Werbekunde nurzurücktreten oder kündigen, wenn adbility die Pflichtverletzung zu vertretenhat. Ein freies Kündigungsrecht des Werbekunden wird ausgeschlossen. Im Übrigengelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
8.5 Darüberhinaus ist die Haftung für bei dem Werbekunden oder Dritten entstandene Schädeneinschließlich des entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondereauch für folgende Schäden:
• Datenverluste,wenn der Werbekunde nicht durch Erstellung von Sicherungskopien von seinemDatenbestand oder in sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Werbemittelmit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Andernfalls ist dieHaftung von adbility auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
• Für mangelhafteDaten, die von Werbeagenturen oder Werbemittlern oder Dritten zur Verfügunggestellt werden, die im Auftrag des Werbekunden oder des Wertreibenden handeln.
• Für dieQualität der Wiedergabe von Bilddateien, insbesondere nicht fürFarbabweichungen.
• Für Schäden ausgekürzter oder verfälschter Erscheinung oder aus der missbräuchlichenVerwendung von Daten durch Dritte.
• Dafür, dass diegeschalteten Werbemittel die gesetzlichen Anforderungen des Landes, in dem sieaufgerufen werden können, oder in dem der Werbekunde oder Wertreibende seinenSitz hat, erfüllen.
• Für dieDurchsetzbarkeit von aufgrund der geschalteten Werbemittel angebahnten odergeschlossenen Verträgen nach dem Landesrecht eines berührten Staates übernimmtadbility keine Gewährleistung und Haftung. Das Gleiche gilt für die Entstehungsonstiger rechtlicher und wirtschaftlicher Nachteile der Vertragsparteien.
8.6 Soweit dieHaftung von adbility ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch fürdie persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreterund Erfüllungsgehilfen von adbility.
9. Laufzeit, Kündigung
9.1 Die Laufzeitdes Werbevertrages wird in der Buchungsbestätigung bestimmt. Ab Beginn derAuslieferung ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Kündigung zueinem Termin vor Beginn der Auslieferung ist mit einer Frist von 5 Werktagenjederzeit möglich. Sie muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierungmindestens 3 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keineKosten. Spätere Stornierungen werden bis zum Schaltungsbeginn mit einerSchadensersatzpauschale von 30% des Netto-Auftragswertes berechnet. AbSchaltungsbeginn erhöht sich die Pauschale auf 100% des Nettoauftragswertes.
9.2 Das Recht zuraußerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Unabhängigvon der Kündbarkeit des Werbevertrages wird adbility auf ausdrücklichenschriftlichen Wunsch des Werbekunden die Werbemittel binnen 5 Werktagen, beiGefahr in Verzuge unverzüglich, von den vermarkteten Websites entfernen.
10. Schlussbestimmungen
10.1Leistungsort- und Erfüllungsort im rechtlichen Sinn ist Hamburg. Jeder andereOrt, an dem die Werbemittel abrufbar sind, bleibt für vertragliche,haftungsrechtliche und gesetzliche an den Leistungsort gebundene Ansprücheaußer Betracht.
10.2 EtwaigeRückzahlungsansprüche des Werbekunden werden während einer laufendenGeschäftsbeziehung regelmäßig in Form einer Gutschrift für zukünftige Aufträgevergütet.
10.3 DerWerbevertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterAusschluss des Kollisionsrechts.
10.4Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhangmit dem Werbevertrag ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig. adbility ist nachihrer Wahl berechtigt, den Werbekunden an seinem Sitz zu verklagen.
10.5 Sollten eineoder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oderwerden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelleder unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen, welchedie Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt desVertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolgzu erzielen.
Stand:November 2015